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   BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05 (EU)   

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BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05 (EU) (https://dejure.org/2007,31975)
BPatG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 3 Ni 19/05 (EU) (https://dejure.org/2007,31975)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 3 Ni 19/05 (EU) (https://dejure.org/2007,31975)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 17. April 2007 Seite 12 - X ZR 72/05 - Ziehmaschinenzugeinheit - m. w. H.).

    Wenn danach die einzelnen Merkmale auch unter Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents durch Auslegung zu ermitteln sind, so darf die Einbeziehung jedoch nicht zu einer sachlichen Einengung oder inhaltlichen Erweiterung des durch den Wortlaut festgelegten Patentgegenstand führen (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 17. April 2007 X ZR 72/05 - Seite 12 - Ziehmaschinenzugeinheit - m. w. H.).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Das heißt, dass der Erfindungsgedanke unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich aus dem Patent ergeben, zu bestimmen (vgl BGH Mitt. 1999, 304, 307 - Spannschraube) und maßgebend ist, wie der angesprochene Fachmann die Angaben versteht (vgl. BGH GRUR 2004, 47, 49 - blasenfreie Gummibahn I) und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit zieht (vgl. zum Herstellungsanspruch: BGH GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Das heißt, dass der Erfindungsgedanke unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich aus dem Patent ergeben, zu bestimmen (vgl BGH Mitt. 1999, 304, 307 - Spannschraube) und maßgebend ist, wie der angesprochene Fachmann die Angaben versteht (vgl. BGH GRUR 2004, 47, 49 - blasenfreie Gummibahn I) und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit zieht (vgl. zum Herstellungsanspruch: BGH GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Insoweit hat der Senat erhebliche Bedenken, ob die HA 2 den Patentgegenstand des angegriffenen Anspruchs 1 nicht bereits neuheitsschädlich trifft, weil auch die Merkmale M10 - M13 impliziert offenbart sind bzw vom hier zu berücksichtigenden Fachmann als selbstverständlich erkannt und in Gedanken mitgelesen wurden (vgl BGH GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung), da die Verwendung eines elastomeren Werkstoffs zur Herstellung derartiger Werkzeuge im Prioritätszeitpunkt durchaus üblich war, wie die HA 3 darlegt, und die HA 2 ausdrücklich einen "Kunststoffkeil" erwähnt, mithin ein auch elastomere Kunststoffe umfassender Begriff.
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Insbesondere sind weder Gründe ersichtlich noch von der Beklagten geltend gemacht, welche gegen ein berechtigtes Interesse zum Beitritt der Nebenintervenientin und Mitbewerberin auf Seiten der Klägerin als einfache Nebenintervenientin gemäß § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 66 Abs. 1 ZPO (vgl BGH GRUR 2006, 438 - Carvedilol; GRUR 1998, 382 - Schere) sprechen, da diese von dem Beklagten wegen angeblicher Verletzung des Streitpatents abgemahnt worden ist.
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Das heißt, dass der Erfindungsgedanke unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich aus dem Patent ergeben, zu bestimmen (vgl BGH Mitt. 1999, 304, 307 - Spannschraube) und maßgebend ist, wie der angesprochene Fachmann die Angaben versteht (vgl. BGH GRUR 2004, 47, 49 - blasenfreie Gummibahn I) und welche Schlussfolgerungen er hieraus für die erfindungsgemäße Beschaffenheit zieht (vgl. zum Herstellungsanspruch: BGH GRUR 2001, 1129, 1133 - zipfelfreies Stahlband).
  • BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94

    "Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 3 Ni 19/05
    Insbesondere sind weder Gründe ersichtlich noch von der Beklagten geltend gemacht, welche gegen ein berechtigtes Interesse zum Beitritt der Nebenintervenientin und Mitbewerberin auf Seiten der Klägerin als einfache Nebenintervenientin gemäß § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 66 Abs. 1 ZPO (vgl BGH GRUR 2006, 438 - Carvedilol; GRUR 1998, 382 - Schere) sprechen, da diese von dem Beklagten wegen angeblicher Verletzung des Streitpatents abgemahnt worden ist.
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